Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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16. Medien und Kommunikation
94.047 |
Europäisches Büro für
Funkangelegenheiten. Übereinkommen |
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Bureau Européen des
radiocommunications. Convention |
Botschaft: 11.05.1994 (BBl III, 501 / FF III, 504)
Ausgangslage
Angesichts der wachsenden Anforderungen an das
Funkfrequenzspektrum ist es notwendig, eine ständige Einrichtung zu gründen, die das
für Funkangelegenheiten zuständige Organ der Europäischen Konferenz der Verwaltungen
für Post und Fernmeldewesen (CEPT) fachlich unterstützen und beraten soll.
Auf der Grundlage einer Vereinbarung wurde ein
provisorisches Europäisches Büro für Funkangelegenheiten eingerichtet. Seit 1991 dient
es als Fachzentrum mit der Aufgabe, langfristige Analysen des Frequenzbedarfs auf
europäischer Ebene durchzuführen und die Verbindungen mit nationalen Behörden und
internationalen Organisationen aufrecht zu erhalten. Durch das zur Ratifizierung
vorliegende Übereinkommen wird das Europäische Büro für Funkangelegenheiten zu einer
ständigen Organisation.
Verhandlungen
SR |
29.09.1994 |
AB 1994, 963 |
NR |
14.12.1994 |
AB 1994, 2330 |
SR/NR |
16.12.1994 |
Schlussabstimmungen (42:0 / 170:11) |
Beide Räte stimmten dem Übereinkommen zu.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
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