Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

16. Medien und Kommunikation

94.047 Europäisches Büro für Funkangelegenheiten. Übereinkommen
Bureau Européen des radiocommunications. Convention

Botschaft: 11.05.1994 (BBl III, 501 / FF III, 504)

Ausgangslage

Angesichts der wachsenden Anforderungen an das Funkfrequenzspektrum ist es notwendig, eine ständige Einrichtung zu gründen, die das für Funkangelegenheiten zuständige Organ der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Fernmeldewesen (CEPT) fachlich unterstützen und beraten soll.

Auf der Grundlage einer Vereinbarung wurde ein provisorisches Europäisches Büro für Funkangelegenheiten eingerichtet. Seit 1991 dient es als Fachzentrum mit der Aufgabe, langfristige Analysen des Frequenzbedarfs auf europäischer Ebene durchzuführen und die Verbindungen mit nationalen Behörden und internationalen Organisationen aufrecht zu erhalten. Durch das zur Ratifizierung vorliegende Übereinkommen wird das Europäische Büro für Funkangelegenheiten zu einer ständigen Organisation.

Verhandlungen

SR 29.09.1994 AB 1994, 963
NR 14.12.1994 AB 1994, 2330
SR/NR 16.12.1994 Schlussabstimmungen (42:0 / 170:11)

Beide Räte stimmten dem Übereinkommen zu.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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